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Die Bundesregierung will das Mietrecht verschärfen. Das schlug jedoch hohe Wellen und sorgte für große Empörung in der Bundesrepublik. Zeit also, uns das Ganze in einem Blogbeitrag genauer anzusehen.
Doch zunächst zum Hintergrund Das neue Mietgesetz wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Das gab den Verbänden allerdings nur drei Tage Zeit, sich zum neuen Gesetzesentwurf für schärfere Mietenregulierungen aus dem Justizministerium zu äußern. Immobilien- und Wohnungswirtschaft fühlten sich überrumpelt und sprachen harsche Kritik aus. Hier erklären wir Ihnen das Wichtigste rund um das verschärfte Mietrecht.
Folgende Änderungen sind mit dem Gesetzesentwurf zum verschärften Mietrecht geplant:
1. Die Bundesregierung will den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre verlängern.
2. In angespannten Wohnungsmärkten soll die Kappungsgrenze (also die zulässige Mieterhöhung in einem Zeitraum von drei Jahren) von derzeit 15 auf elf Prozent abgesenkt werden. Etwaige Möblierung des Wohnraums ist separat auszuweisen, damit Mietende anhand des Mietspiegels ermitteln können, ob der Zuschlag für die Möblierung angemessen ist.
3. Für Gemeinden ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verpflichtend.
4. Mieterschützende Regelungen wie das Nachholrecht und die sogenannte Schonfrist (nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB können Mietende eine Räumungsklage abwenden, indem diese oder eine öffentliche Stelle innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung alle Mietrückstände begleicht) gelten derzeit nur für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Nun, kurz vor den Neuwahlen, sollen sie auf die ordentliche Kündigung übertragen werden.
5. Verlängerung der Mietpreisbremse: Auf helle Empörung seitens der Immobilienverbände stößt auch die Verlängerung der 2015 eingeführten Mietpreisbremse: Das Gesetz, das in 13 von 16 Bundesländern regelt, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, sollte Ende 2025 auslaufen. Die Bundesregierung will das umstrittene Instrument bis Ende 2029 verlängern.
6. Als einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ betitelte die Wohnungswirtschaft diesen am 11. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse. Der Eigentümer-verband Haus & Grund kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Laut Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW würden die rot-grünen Mietgesetzverschärfungen durch steigende Baukosten und sinkende Mieteinnahmen den Neubaustopp zementieren. Der Immobilienverband Deutschland IVD kritisierte, dass es sich um ein reines Wahlkampfmanöver handele, das die für den Mietwohnungsbau dringend benötigten Kapitalgeber abschrecke. Von einem „unseriösen Vorstoß“ sprach der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA. Die Verschärfung des Mietrechts sei „pures Gift“ für die Schaffung neuen Wohnraums.
Angesichts von 800.000 (Quelle Verbändebündnis Wohnungsbau) fehlenden Wohnungen in Deutschland sowie drastisch ansteigenden Mieten und Nebenkosten sei es traurig, dass erst wieder eine Neuwahl anstehen muss, damit die seit Jahren festgefahrene Debatte in Bewegung kommt, mängelt das Verbändebündnis Wohnungsbau an.
Nach wie vor sind die Standpunkte der Parteien und Verbände unversöhnlich. Während SPD und Grüne auf schärfere Regulierungen setzen, sind es nach Meinung von Union und FDP genau diese Einschränkungen, die angespannte Wohnungsmärkte schaffen.
Dass an sich sinnvolle Instrumente wie die Mietpreisbremse nicht funktionieren, liegt laut einer Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung unter anderem daran, dass Verstöße nicht gemeldet und sanktioniert werden. Denn viele Deutsche sind bereit, mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete auszugeben, um überhaupt eine Wohnung zu finden.
Die Bundesregierung will das neue Gesetz noch vor den Neuwahlen am 23. Februar in den Bundestag einbringen, es ist jedoch fraglich, ob es dort eine Mehrheit finden wird. Eines scheint sicher: Die Diskussion wird, zumindest vorerst, nicht abreißen. Die neue Regierung ist also sehr gefordert.
Quellen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ (Bundesjustizministerium,) gesetze-im-internet.de, haufe.de, wiwo.de, immowelt.de, mieterbund.de, tagesschau.de, s-lv.de, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)