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Hochwasser, Starkregen und Überschwemmungen: Extremwetterlagen nehmen laut Meteorologen zu. Damit steigt leider auch die Gefahr für Schäden am Eigentum durch heftige Wassermassen an. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) haben sich die Kosten allein für die Beseitigung von Starkregenschäden in den letzten Jahren verzehnfacht. Und das sind nur die Kosten für Starkregen. Hochwasser und Co sind hier noch nicht mit eingerechnet.
Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen bleiben, lohnt sich ein Blick in die Versicherungslage. Hier zeigen wir Ihnen, welche Versicherung bei Hochwasser, Starkregen und Co zahlt.
Starkregen und Flusshochwasser verursachen enorm hohe Kosten. Allein in Bayern und Baden-Württemberg sind durch die heftigen Regenfälle Ende Mai und Anfang Juni dieses Jahres bereits Versicherungsschäden im Milliardenbereich entstanden. Laut vorläufigen Schätzungen liegen die Kosten für versicherte Schäden bereits bei zwei Milliarden Euro.
Den hohen Kosten gegenüber steht die Versicherungssituation: Nur etwa die Hälfte der Privathäuser in Deutschland sind gegen Naturgefahren versichert. Trotz des hohen Risikos und der enormen Kosten. Zu den Schäden durch Naturgefahren zählen zum Beispiel Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen.
Diese können alle betreffen: Das diesjährige Hochwasser in Süddeutschland hat eindrucksvoll gezeigt, dass man keineswegs am Fluss wohnen muss, um von Schäden durch hohe Wassermassen betroffen zu sein. Lassen Sie uns also einen genaueren Blick auf passende Versicherungen werfen.
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Hausratsversicherung für Schäden durch Naturgefahren aufkommt. Doch die Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt lediglich Schäden ab, die durch Hagel, Blitz und Sturm entstanden sind. Überschwemmungen und Starkregen sind hier nicht enthalten.
Auch andere, durch das Wirken der Natur verursachte Schäden wie Rückstau aufgrund überlasteter Abflussrohre, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen und Vulkanausbrüche sind hier nicht mit abgedeckt.
Um vor den Kosten für Schäden durch Naturgefahren geschützt zu sein, braucht man eine Elementarschadenversicherung.
Die Forderung nach einer Elementarversicherung wurde bereits nach der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in der Eifel laut. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) fordert sogar, dass der Elementarschutz in neuen und bestehenden Wohngebäuden zur Pflicht wird. Dieser Schutz ist jedoch nach wie vor eine freiwillige Entscheidung.
Die Elementarversicherung ist keine Einzelpolice. Ein Zusatzschutz zur Wohngebäudeversicherung übernimmt die Absicherung von Schäden an Haus und Nebengebäuden. Um Elementarschäden an beweglichem Eigentum, wie Möbeln oder technischem Inventar, abzudecken, ist eine Erweiterung der Hausratversicherung erforderlich. Diese beiden Versicherungsleistungen zusammen decken die Kosten für die Schadensbewertung sowie für die Reparatur oder den Ersatz des Hausrats bis hin zum Wiederaufbau des Hauses ab. Auch Entsorgungs- oder Abrisskosten sowie Hotelaufenthalte, falls das Haus oder die Wohnung vorübergehend unbewohnbar sind, sind mitversichert. Zudem ist in der Regel auch ein Ausgleich für eine dauerhafte Wertminderung durch Elementarschäden im Versicherungspaket enthalten.
Angesichts des Klimawandels fordert die Verbraucherzentrale eine Pflichtversicherung für Elementarschäden. Die Versicherungsbranche lehnt dies jedoch ab und verweist auf die stark variierenden Gefährdungen in verschiedenen Regionen. Derzeit liegt es weiterhin im Ermessen der Versicherer, ob sie einen Antrag annehmen oder den Zusatzschutz verweigern.
Befindet sich ein Gebäude in einer Risikoregion (ZÜRS*-Zone Klasse 4), etwa in der Nähe eines fließenden Gewässers, oder hat es in den letzten Jahren wiederholt Wasserschäden durch Starkregen gegeben, verlangen die Versicherer aufgrund des erhöhten Risikos oft hohe Beiträge. In solchen Fällen ist es ratsam, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen und gegebenenfalls höhere Kosten in Kauf zu nehmen, da die finanziellen Auswirkungen von Elementarschäden enorm und sogar existenzbedrohend sein können.
Im Gegensatz dazu zahlt ein:e Hausbesitzer:in oder Mieter:in, deren Eigentum in der ZÜRS-Zone Klasse 2 liegt, einen vergleichsweise geringen Aufpreis, da in diesen Gebieten statistisch nur alle 100 bis 200 Jahre mit Hochwasser zu rechnen ist. In der Klasse 1 der Zonierung (seltener als einmal alle 200 Jahre) erscheint eine Pflichtversicherung hingegen weniger sinnvoll.
Wir können es nicht genug betonen: Lesen Sie sich die Versicherungspolizzen gründlich durch. Beachten Sie außerdem, dass Sie als Versicherter kein Rundum-sorglos-Paket buchen.
Ein Beispiel, dass verdeutlicht, wie komplex die Lage ist:
Schäden durch Rückstau sind nur versichert, wenn funktionstüchtige Rückschlagklappen installiert waren. Kombiniert mit der Wohngebäudeversicherung, müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.
Neben einer genauen Betrachtung Ihrer aktuellen und zukünftigen Versicherungen ist der Hochwasserpass eine tolle Idee. Er bietet eine solide Grundlage für eine fundierte Risikobewertung des eigenen Standorts.
Nach einer kostenlosen Gefahrenanalyse bewerten Fachkundige den Ist-Zustand des Hauses, zeigen Schwachstellen auf und empfehlen effektive und oft auch kostengünstige Schutzmaßnahmen als bauliche Vorsorge. Dies wiederum steigert den Wert des Hauses und fördert die Versicherbarkeit. Mehr dazu finden Sie unter https://www.hochwasser-pass.info/.
*ZÜRS: Zonierung für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, ein vierstufiges Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren.
Quellen: umweltbundesamt.de, verbraucherzentrale.de, ihk.de, dieversicherer.de, swrfernsehen.de, vergleich.de, zeit.de, tagesschau.de, spiegel.de